Jugendgemeinderat

Alle zwei Jahre wird der Jugendgemeinderat der Gemeinde Ketsch neu gewählt.  Wahlberechtigt und wählbar sind Jugendliche aller Nationalitäten im Alter von 14 bis 18 Jahren (Jahrgänge), die am Tag der Wahl mit Hauptwohnsitz in Ketsch gemeldet sind. 

 

Der Jugendgemeinderat bildet das Sprachrohr für die jugendlichen Interessen in unserer Gemeinde. Jugendliche können/ sollen ihre Ideen, Ziele, Verbesserungen  und  Wünsche dem Jugendgemeinderat vortragen und/ oder sich in Projektgruppen des Jugendgemeinderates beteiligen.

Der Bürgermeister unserer Gemeinde, die Mitglieder des Gemeinderates und die Mitarbeiter der Verwaltung, werden Dich in Deinem Amt unterstützen.

Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates Ketsch

Sitzungstermine und Protokolle

Richtlinien zur Bildung eines Jugendgemeinderates in Ketsch

 

Den erforderlichen Adobe Reader können Sie sich bei Bedarf kostenlos von der Firmenseite (www.adobe.de) herunterladen.

Mitglieder im Jugendgemeinderat:

Anschrift in 68775 Ketsch:

Mitglied seit:

 

 

 

Im Jahr 2010 wurde kein Jugendgemeinderat gewählt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betreuung des Jugendgemeinderates:  (Öffnungszeiten und Ansprechpartner)