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Das Ordnungsamt informiert

Kind vor einem am Bürgersteig parkenden Auto

Parken auf dem Bürgersteig und seine Gefahren

Der Gehweg ist dem Fußverkehr vorbehalten. Eigentlich. Zu dieser Gruppe gehören nicht nur Fußgänger im engeren Sinne, sondern auch Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen und Radfahrer bis einschließlich des zehnten Lebensjahres. In der Praxis sieht dies jedoch leider anders aus. Gehwege sind oft komplett zugeparkt. Fußgänger werden durch Falschparker jedoch nicht nur behindert, sondern oft auch gefährdet: Versperren abgestellte Kraftfahrzeuge den Gehweg so, dass das Ausweichen der Fußgänger auf die Fahrbahn unumgänglich geworden ist, werden dadurch gefährliche Situationen von diesen Autofahrern hingenommen!

Davon abgesehen, dass das Gehen auf der Fahrbahn in der Regel nicht erlaubt ist, birgt das notgedrungene Verlassen des Gehweges insbesondere Gefahren für Kinder, die zwischen den parkenden Autos keinen Überblick über die Situation auf der Fahrbahn erlangen. Des Weiteren sind Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstuhlfahrer oft in der misslichen Lage, den Barrieren nicht ausweichen zu können. Insbesondere wenn der Fahrbahnrand mit Kraftfahrzeugen „zugestellt“ ist beziehungsweise die Bordsteine zu hoch sind, können diese Verkehrsteilnehmer den Gehweg vor dem abgestellten Kfz nicht verlassen.

Das Ordnungsamt appelliert deshalb an alle Verkehrsteilnehmer, die geltenden Straßenverkehrsvorschriften zu beachten und den Gehweg von parkenden Kraftfahrzeugen frei zu halten.

Kontakt

Gemeinde Ketsch
Hockenheimer Straße 5
68775 Ketsch

Tel.: 06202/606-0
Fax.: 06202/606-116


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