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Rheininsel

Naturschutzgebiet

Altrheinbrücke

Das Bild zeigt die Altrheinbrücke

Die Verbindung zwischen Ketsch und der Rheininsel ist die Altrheinbrücke - ein Wahrzeichen der Enderlegemeinde.
Die Rheininsel entstand durch die Tulla'sche Rheinregulierung um 1826/30. Nach der Begradigung des Flussbetts wurden im Ketscher Altrheinbogen Dämme aufgeschüttet. Vom Leinpfad am Försterhaus auf der Rheininsel hatte sich ein Sporn gebildet, und so kam es, dass die Wasser- und Straßenbauinspektion Mannheim einen Weg bis zum eingeengten Altrhein bauen ließ. Dieser Übergang wurde zur Holz- und Heuabfuhr benutzt, war aber nicht sehr belastbar und bei Hochwasser oft beschädigt.
1890 wurde eine Holzpfeilerbrücke mit eisernen Tragelementen als Fahrbahnunterlage fertiggestellt. Das in der Zeit der Schneeschmelze auftretende Hochwasser bereitete Probleme, so dass die Brücke immer wieder abgeschlagen werden musste.
Am 4. Juni 1955 wurde eine 55 Meter lange und 3.90 Meter breite Eisenpfeilerbrücke ihrer Bestimmung übergeben. Anfangs betrug ihre Tragfähigkeit bis zu neun Tonnen. Doch im Verlauf der Jahre wurde auch diese Brücke häufig von Fluten des Rheins überspült.
Am 23. November 1990 wurde die heute noch bestehende Altrheinbrücke eingeweiht. Sie ist 54 Meter lang und fast neun Meter breit und weiß mit heimischem Douglasienholz und schöner Konstruktion zu begeistern. sas

Flora und Fauna der Rheininsel

Das Bild zeigt das alte Försterhaus auf der Rheininsel

 Lust, Tiere zu beobachten?
Auf der Rheininsel gibt es viele zu entdecken: nicht nur die beliebten Wildschweine in ihrem Gehege unweit des Försterhauses, sondern auch Libellen, Kleinkrebse, Zwergfledermäuse, Steinmarder und Feuersalamander.
Die arten- und individuenreiche Tierwelt ist ein Symbol für das wertvolle Biotopsystem der Rheininsel. Insbesondere zahlreiche Insektenarten nutzen die blütenreichen Wiesen als Nahrungsquelle und Nistplatz. Auch der Vogelgesang - vor allem am frühen Morgen und am späten Abend - ist beeindruckend.
 Interesse an Pflanzen?
Wer die Flora näher betrachten möchte, kann sich zwischen Weichholzaue und Hartholzaue entscheiden. Die Weichholzaue entlang des Altrheins wird bei Hochwasser regelmäßig überflutet. Daher können hier nur solche Baumarten gedeihen, die längeren Überschwemmungen Stand halten, zum Beispiel die Silberweide. Die Hartholzaue hingegen gehört zum Kernbereich der Insel, der auf einem etwas höheren Geländeniveau liegt und durch einen Damm vor Überschwemmungen geschützt ist. In diesem Gebiet sind vorrangig kräftige Baumarten wie Ulme, Eiche und Esche zu finden.
Im westlichen Teil der Insel sind die geschlossenen Waldbestände vereinzelt durch Wiesen unterbrochen, die im Allgemeinen entweder aus feucht-nassem Pfeiffengras oder aus trockenem Salbei-Glatthafer bestehen. Im ebenfalls gut ausgeprägten Strauchreichtum dominiert die Hasel. sas

Das Bild zeigt Spazierwege auf der Rheininsel an einem sonnigen Tag im Herbst

Seit Jahrzehnten stehen die rund 500 Hektar der Ketscher Rheininsel als Feucht-, Trocken-, Wald- und Wiesenbiotop unter Naturschutz. Die Rheininsel kann zu Fuß oder mit dem Fahrrad erkundet werden. Über ausgeschilderte Wege gelangt man bis an den Rhein. sas


Wer die Altrheinbrücke zur Rheininsel überquert, sollte sich dessen bewusst sein, dass er ein Naturschutzgebiet von überregionaler Bedeutung betritt und sich dementsprechend verhalten. Die Gemeinde Ketsch bittet deshalb darum, die markierten Wege nicht zu verlassen, Hunde anzuleinen, keinen Abfall oder Zigarettenkippen in die Natur zu werfen, unnötigen Lärm zu vermeiden und die Pflanzen nicht zu beschädigen.

Weitere Informationen gibt es in der  Verordnung

Wassersport:

In Naturschutzgebieten wie der Rheininsel gelten besondere Regeln: Das Kanufahren ist ausschließlich auf dem ausgewiesenen Kanuwanderweg durch die Altrheinauen erlaubt. Es gelten feste Befahrungsstrecken sowie teilweise bestimmte Befahrungszeiten. Darüber hinaus darf nur an den dafür vorgesehenen Einstiegsstellen angelegt werden. An den sonstigen Ufern im Naturschutzgebiet ist das Anlegen zum Schutz der Wildtiere nicht gestattet. Kanufahrende werden gebeten, sich vor ihrer Fahrt über die Befahrungsregeln zu informieren. Hierfür steht der „Gewässerführer Baden-Württemberg“ oder die Datenbank mit Befahrungsregelung des Kanu-Verbands Baden-Württemberg (www.kanu-bw.de) zur Verfügung.

Das "Stand-Up-Paddeln" (SUP) ist auf dem Kanuwanderweg in den Naturschutzgebieten dagegen nicht erlaubt. Wer natürliche oder naturnahe Gewässer gerne mit dem SUP-Board befahren möchte, muss außerhalb der Naturschutzgebiete bleiben und die Regeln für ein naturverträgliches SUP einhalten. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage des  Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Verstöße gegen die Bestimmungen der Naturschutzgebiets-Verordnungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet.