Rathaus
Das Rathaus befindet sich zentral im alten Ortskern, direkt gegenüber der katholischen Sankt-Sebastian-Kirche. "Bewacht" wird das Gebäude von der Bronzestatue des Enderle - ein früherer Schultheiß und eine Symbolfigur von Ketsch. Das Rathaus besteht aus zwei Komplexen, die miteinander verbunden sind: dem alten Gebäude, dessen Fassade ein Anglerbild ziert, und dem Erweiterungsbau.
Das Herz der Gemeinde schlägt im Rathaus. Hier laufen alle Fäden zusammen, hier gibt es Informationen und Ansprechpartner für zahlreiche Belange.
Am ersten Samstag beziehungsweise bei Feiertagen am zweiten Samstag des Monats haben das Melde-, Pass- und Standesamt von 9.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Gegebenenfalls erforderliche aktuelle Änderungen finden Sie kurz vor einem Samstagstermin in den Meldungen unter Rathaus und Politik.
Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen
Falls eine Veröffentlichung des Geburtstages oder Ehejubiläums im Amtsblatt der Gemeinde Ketsch und in der "Schwetzinger Zeitung" gewünscht ist, erfolgt dies nach den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes vom 1. November 2015:
- ab dem 75. Lebensjahr und jeder weitere fünfte Geburtstag sowie ab dem 100. jeder folgende Geburtstag
- Ehejubiläen ab dem 50. und jedem weiteren Jubiläum
Veröffentlicht werden Name, akademischer Grad, Datum und Art des Jubiläums.
Bitte teilen Sie der Gemeindeverwaltung anhand des ausgefüllten Formulars rechtzeitig schriftlich mit (Gemeinde Ketsch, Hockenheimer Straße 5, 68775 Ketsch oder E-Mail: info-ketsch@ketsch.de), ob und in welchen Medien eine Veröffentlichung Ihres Geburtstages erfolgen soll. Das Formular ist auch an der Rathaus-Pforte erhältlich.
Ohne schriftliche Mitteilung per Formular bis spätestens 5 Wochen vor dem Termin kann aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Veröffentlichung erfolgen!
Die Ehejubilare werden von der Gemeinde angeschrieben.
Zum 90. Geburtstag und zu allen Ehejubiläen gibt es neben der Ehrung durch die Gemeinde auch eine Ehrung durch das Land Baden-Württemberg. Die Ehrengaben beantragt die Verwaltung, nach den vorliegenden Meldeunterlagen, bereits einige Wochen vor dem Jubiläum.
Wichtiger Hinweis zur E-Mail-Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung
Aufgrund der Entwicklung von Cyberangriffen hat das kommunale Rechenzentrum die Einstellung für unerlaubte Anhänge angepasst. E-Mails, die an die Gemeindeverwaltung und ihre Mitarbeiter mit Microsoft-Office-97-2003-Anhängen *.doc oder *.docm geschickt werden, können nicht mehr übertragen werden. Der Absender erhält eine automatische Antwort mit dem Grund der Ablehnung. Dies erfolgt allerdings nur dann, wenn der Absender valide und die abgelehnte E-Mail konform zu den internationalen Standards ist.
Zudem werden folgende Dateianhänge der Microsoft-Office-Suiten 97 - 2003 geblockt (auch Kombinationen davon wie xyz.doc.exe): Exe, dll, cid, vbs, pif, scr, bat, cmd, com, cpl, js, jse, jsxbin, bz2, tar, xz, wim, arj, cpio, io, lzh, lha, rar, cab, jar, msi, apk, z, lzma, mslz, ace, dmg, iso, udf, vhd, vmdk, flv, smzip, swf, docm, doc, .xls, xlsm, ppt, .dot, .xlt, .pot
Wir möchten darauf hinweisen, dass es aus Sicherheitsgründen sinnvoller ist, Anhänge als PDF zu versenden. Des Weiteren sollten neuere Dateiformate wie .docx, .xlsx oder .pptx verwendet werden.




