Wasserwerk

Wasserhahn

Rechtsform

Das Wasserwerk Ketsch ist ein Eigenbetrieb der Gemeinde Ketsch. Als rechtlich unselbstständiges Unternehmen ist das Wasserwerk wirtschaftlich vom Gemeindehaushalt getrennt. Organisatorisch wird das Wasserwerk von der Gemeindeverwaltung geführt, da es selbst kein Personal beschäftigt. Durch diese Unternehmensform kann der Betrieb die Leistungen an seine Kunden sehr wirtschaftlich und preisgünstig erbringen. Die Betriebsleitung wird durch den Kämmereiamtsleiter der Gemeinde wahrgenommen.

Versorgungsstrukturen

Unser Ziel ist die Versorgung der rd. 12.600 Einwohner und Gewerbebetriebe mit Trinkwasser. Nachdem im Jahr 1995 die Wasserförderung im eigenen Wasserwerk an der Gutenbergstraße eingestellt wurde, beziehen wir das Wasser seitdem ausschließlich vom Wasserwerk Hardt des Zweckverbandes Wasserversorgung Kurpfalz auf der Gemarkung Schwetzingen. Das Wasserwerk Ketsch ist bei diesem Verband mit 5 % beteiligt.

Im Jahr 2006 wurde eine Notwasserleitung errichtet und an das Ortsnetz Brühl angeschlossen. Daher erhalten wir seitdem aus technischen Gründen einen kleinen Teil Frischwasser von der MVV Mannheim.
Die MVV Energie AG erfüllt für das Wasserwerk Ketsch auch die technische Betriebsführung.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Ketsch

Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der vorgenannten Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln und an den Zweckverband Bezirk Schwetzingen abzuleiten, welchem die Reinigung des Abwassers obliegt. Als rechtlich unselbstständiges Unternehmen ist der Abwasserbetrieb wirtschaftlich vom Gemeindehaushalt getrennt. Organisatorisch wird die Abwasserbeseitigung von der Gemeindeverwaltung geführt, da es selbst kein Personal beschäftigt. Durch diese Unternehmensform kann der Betrieb die Leistungen an seine Kunden sehr wirtschaftlich und preisgünstig erbringen. Die Betriebsleitung wird durch den Kämmereiamtsleiter der Gemeinde wahrgenommen. Die Abrechnung der Schmutzwassergebühren sowie der Niederschlagswassergebühren erfolgt im Rahmen der Jahresendabrechnung des Wasserwerks.

Service

Für unsere Kunden gibt es einen umfassenden Service:

  • Lieferung von Trinkwasser in guter Qualität. Das Trinkwasser kommt ungechlort zur Verteilung.  
  • Wasserhärte in Ketsch 18◦dh bzw. 3,26 mmol/l. Die Waschmitteldosierung ist gemäß Empfehlung für den Härtebereich 3 vorzunehmen. 
  • Über die Servicenummer der MVV können Schäden oder Störungen in der Wasserversorgung jederzeit gemeldet werden. Bereitschaft MVV: Notfall-Hotline (Gasgeruch, Wasserschäden): 24 Std. rund um die Uhr, Telefon 0800/2901000, Gas-Hausanschlüsse: Telefon 0621/2903573, kostenlose Servicenummer: 0800/6882255 (Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr, Samstag 8 bis 14 Uhr).
  • Die Ablesung der Zählerstände kann auch über das Internet eingegeben werden. Wer über keinen Internetzugang verfügt, bekommt eine Ablesekarte zugesandt, die ausgefüllt einfach in den nächsten Postbriefkasten oder in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden kann. Die Rechnungen werden dann von uns erstellt und auf den 31.12. des jeweiligen Jahres hochgerechnet. Bei Fragen zur Jahresendabrechnung sowie bei An- und Abmeldungen stehen wir gerne zur Verfügung.
  • Gartenwasserzähler: Für den Abwasserbetrieb der Gemeinde Ketsch stellt das Wasserwerk auch einzelne Gartenwasserzähler gegen eine monatliche Miete zur Verfügung. Diese werden dann bei der jährlichen Ablesung mit berücksichtigt und führen durch eine Absetzung der nicht eingeleiteten Abwassermenge zu einer Ersparnis bei den Abwassergebühren. Anträge auf Gartenwasserzähler können ebenfalls über die Gemeindeverwaltung gestellt werden.
  • Eigentumswechsel: Im Falle eines Eigentumswechsels ist im Verlauf eines Jahres eine Zwischenabrechnung zu erstellen. Sowohl Erwerber als auch Verkäufer eines Grundstücks sind daher verpflichtet, der Gemeinde innerhalb eines Monats den Erwerbsvorgang und den Zählerstand mitzuteilen. Falls die erforderliche Meldung versäumt wird, haftet der bisherige Eigentümer für die bis zum Eingang der Meldung bei der Gemeinde anfallenden Gebühren.
  • Hausanschluss: Unter dem Begriff Hausanschluss versteht man umgangssprachlich die Wasserleitung von der öffentlichen Hauptwasserleitung in der vor dem Haus verlaufenden Straße bis zum Leitungsnetz im Haus. Im Regelfall verfügt jedes Grundstück über einen Wasserversorgungshausanschluss. Auskünfte über die genaue Lage des Hauptanschlusses (Lageplan zum Grundstück) können im Bauamt der Gemeinde eingeholt werden. Der erste Wasserversorgungshausanschluss wird im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen vom Wasserwerk/Gemeinde verlegt. Die Erdarbeiten auf dem Privatgrundstück werden vom Bauunternehmen des Anschlussnehmers durchgeführt, das heißt: Alles, was außerhalb des Grundstückes herzustellen ist, trägt die Gemeinde; alles was auf dem Privatgelände eingebracht wird, trägt der Grundstückseigentümer.

Kontakt

Anschrift

Gemeindeverwaltung
Hockenheimer Straße 5
68775 Ketsch

Ansprechpartner

Vera Kartmann
E-Mail
Telefon 06202 606-261