Radfahren im Dunkeln
Reflektierende Kleidung und gute Beleuchtung
Radfahren ist gesund und gut für die Umwelt. Deshalb ist es erfreulich, wenn auch im Winter das Fahrrad zum Einsatz kommt. Damit diese sportliche Betätigung aber nicht mit erhöhten Gefahren verbunden ist, müssen Radfahrer gut sichtbar sein. Dies gilt insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, die morgens im Dunkeln zu ihren Schulen radeln, aber auch für alle Radfahrer, die bei Dunkelheit in die Pedale treten. Um in der Dunkelheit sicher unterwegs sein zu können, ist die richtige Beleuchtung des Fahrrades unerlässlich. Hierbei gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungs-ordnung.
Zur vorgeschriebenen Fahrrad-Beleuchtung gehören:
- ein weißes Frontlicht
- ein rotes Schlusslicht und ein nicht dreieckiger Reflektor an der Rückseite
- gelbe Reflektoren an den Pedalen
- weiße Reflektoren an beiden Reifen und/oder Felgen
Das Frontlicht muss so eingestellt sein, dass der Radfahrer im Dunkeln den Fahrweg erkennen kann und dass andere Verkehrsteilnehmer nicht durch das Frontlicht geblendet werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung ist jedoch noch kein Garant dafür, dass man als Radfahrer in der Dunkelheit immer gut sichtbar ist. Bei schlechten Wetterverhältnissen, beispielsweise bei starkem Regen oder bei Nebel, kann es vorkommen, dass ein Radfahrer trotz guter Beleuchtung seines Drahtesels schlecht zu erkennen ist.
Deshalb ist eine auffällige Kleidung empfehlenswert:
- Schuhe und Helme in kräftigen Farben
- reflektierende Jacken und Hosen
- Warnwesten
Des Weiteren kann auch das Fahrradzubehör zu einer besseren Sicherheit beitragen, zum Beispiel wenn Fahrradtaschen oder -körbe mit Reflektor-Streifen ausgestattet sind.
In der Dunkelheit müssen Radfahrer in besonders hohem Maße achtsam sein und die eigene Fahrweise den Gegebenheiten anpassen. Auch sollte nicht vergessen werden, dass das Frontlicht die Fahrbahn nur für eine Strecke von ungefähr 15 bis 20 Metern adäquat ausleuchtet. Es ist ratsam, lieber ein bisschen langsamer zu fahren, um auf plötzlich auftauchende Hindernisse reagieren zu können. Auf Fußwegen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist generell Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Als Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ist man an die geltenden Verkehrsregeln gebunden.
Wer im Dunkeln mit seinem Fahrrad unterwegs ist und Gefahren minimieren möchte, sollte folgende Tipps beachten:
- sichere Strecken wählen, die nicht über stark befahrene Straßen führen und die man von Tagesfahrten kennt
- gemeinsam mit anderen fahren, da mehrere gut beleuchtete Fahrräder besser sichtbar sind
- ein Handy für den Notfall mitnehmen, jedoch nicht während des Fahrradfahrens telefonieren! Das Verbot der Handy-Benutzung gilt auch für Radfahrer und wird bei Nichteinhaltung mit Geldbußen - je nach Gefährdung - in Höhe von 55 bis zu 100 Euro bestraft
Mit gut beleuchtetem Fahrrad, reflektierender Kleidung sowie umsichtiger Fahrweise kommt der Radfahrer auch bei Dunkelheit sicher ans Ziel. Gute Fahrt! sas
