"Kommunen am Limit"
"Es ist fünf vor zwölf"
Bundesweit beteiligten sich am 22. Juni zahlreiche Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – hatten gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.
An der Aktion beteiligten sich auch die Stadt Schwetzingen und ihre Nachbargemeinden Oftersheim, Plankstadt, Ketsch, Brühl und Eppelheim, um geschlossen Flagge zu zeigen.
Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie zum Beispiel die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken und Schwimmbädern, Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.
Bürgermeister Timo Wangler macht deutlich: „Es ist fünf vor zwölf, die Kommunen sind am Limit! Was wir nun auf örtlicher Ebene brauchen, sind keine von Bund und Land vorgegebenen nicht finanzierbare Leistungsversprechungen und ausufernde Standards, sondern spürbare Reformen und Entlastungen, die uns ermöglichen, uns für das zu engagieren, für das wir seit Jahrzehnten stehen: verlässliche Daseinsvorsorge und gut funktionierende kommunale Einrichtungen.“
"Wer bestellt, bezahlt auch"
Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:
- Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
- Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.
Die kommunale Finanzkrise ist alles andere als abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.
