Landtagswahl am 8. März
Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Zur Landtagswahl am 8. März kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Wir bieten für Sie zur Landtagswahl die Beantragung eines Wahlscheins per Internet hier auf unserer Homepage an.
Klicken Sie auf den Link „Antrag auf Wahlschein, Briefwahlunterlagen“. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsboten zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen Frau Leiser (Tel. 06202/606-154 oder E-Mail birgit.leiser@ketsch.de ), Frau Bruhn (Tel. 06202/606-153 oder E-Mail annika.bruhn@ketsch.de ) oder Frau Alber (Tel. 06202/606-151 oder E-Mail sandra.alber@ketsch.de).
Wahlscheine können nur bis Donnerstag, 5. März, 12.00 Uhr, über das Internet beantragt werden.
Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie in unserer Rubrik Rathaus und Politik