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Fahrspuren im Schnee
Meldung vom 04. Januar 2026

Winterdienst

Die Gehwege müssen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (ca. 1,5 Meter) von Schnee geräumt und mit abstumpfenden Stoffen gestreut werden. Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, auf einer Breite von 1,5 m zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.
Einer Seniorin mit Handy in der Hand wird eine Tasse Kaffee gereicht
Meldung vom 13. Dezember 2025

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