Trinkwasserrohre aus Blei
Was ist zu tun?
Am 12. Januar 2026 trat das Verbot von Trinkwasserrohren aus Blei in Kraft. Als Eigentümer müssen Sie daher noch vorhandene Trinkwasserrohre aus Blei schnellstmöglich stilllegen oder austauschen lassen. Andernfalls begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn ein Wasserversorgungsunternehmen, z.B. bei einem Zählerwechsel, oder ein Installationsunternehmen, z.B. bei Arbeiten an der Installation, noch Bleileitungen feststellt, muss es den Eigentümer informieren und diese Feststellung unverzüglich dem Gesundheitsamt schriftlich anzeigen. Zudem muss der Besitzer des Gebäudes die mit dem Trinkwasser versorgten Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar über die noch vorhandenen Bleileitungen informieren. Falls der Eigentümer nicht umgehend reagiert, wird das Gesundheitsamt den Austausch der Bleirohre anordnen.
Falls Sie als Mieterin oder Mieter den Verdacht haben, dass in Ihrem Haus Bleileitungen verbaut sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an das örtliche Gesundheitsamt wenden.
Sofern die Bleileitungen nicht überstrichen sind, erkennt man sie äußerlich leicht an ihrer graublauen Farbe. Da Blei sehr weich ist, kann es ohne Anstrengungen mit einem spitzen Gegenstand eingeritzt werden. Außerdem erzeugt es beim Klopfen ein dumpfes Geräusch. Charakteristisch ist weiterhin die Verlegung der Rohre in großen Bögen „über Putz“. Schwieriger ist es bei „unter Putz“ liegenden Rohren. In diesem Fall sollte ein Installateur zu Rate gezogen werden. Bei unklaren Situationen ist eine Untersuchung des Trinkwassers angezeigt. Foto: Janson
Weitere Informationen des Umweltbundesamtes zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre "Verbot von Trinkwasserrohren aus Blei":
