Lärmaktionsplan
Die Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie – legt ein europaweit einheitliches Konzept fest, um schädliche Auswirkungen durch verkehrsbedingten Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Nach bundesweit durchgeführten Ermittlungen von Umgebungslärmpegeln sind von allen betroffenen Kommunen geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in sogenannten Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist im Wesentlichen die Verringerung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung ausgehend von Hauptverkehrsstraßen gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Hierzu hat die Gemeinde Ketsch im Jahr 2018 einen ersten Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt.
Der Lärmaktionsplan muss in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und aktualisiert werden.

