Winterdienst
Was ist zu tun bei Schnee und Eis?
Die Gehwege müssen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (ca. 1,5 Meter) von Schnee geräumt und mit abstumpfenden Stoffen gestreut werden. Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, auf einer Breite von 1,5 m zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.
Bitte beachten Sie: Aus ökologischen Gründen ist in Ketsch die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen auf Gehwegen grundsätzlich nicht gestattet. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. bei Eisregen) ist die Verwendung erlaubt. An Bäumen und auf Grünflächen darf nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen gestreut werden. Auch der Schnee, der mit solchen Stoffen vermischt ist, darf auf und an Bäumen, Sträuchern und Grünanlagen nicht abgelagert werden. Nur salzfreie abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt, Asche oder Granulat entsprechen den Anforderungen eines umweltfreundlichen Winterdienstes. Für salzfreies abstumpfendes Streugut wurde bereits 1981 das Umweltzeichen vergeben. Dieses Streugut ist frei von Auftaumitteln, es enthält weder organische Bestandteile noch sonstige umweltschädigende Inhalte. Grundsätzlich gilt: Erst räumen, dann streuen!
Gehwege müssen werktags ab 7.00 Uhr, samstags ab 8.00 Uhr sowie sonn- und feiertags ab 9.00 Uhr gefahrlos zu passieren sein. Wenn der Schnee zu viel wird, lagern Sie ihn auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges - wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand, und zwar so, dass weder Fahrzeuge noch Fußgänger mehr als unvermeidbar behindert werden. Sofern Sie einen Vorgarten haben, bietet sich dort die Lagerung des Schnees an; der Boden erhält gleichzeitig Feuchtigkeit - der geschmolzene Schnee kommt dem Wasserhaushalt zugute.
Schaffen Sie Schnee und Eis von Ihrem Grundstück nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn! Sie behindern hierdurch den Fußgänger- und Fahrverkehr. Lassen Sie nötige Durchgänge frei, etwa an Zebrastreifen oder Überwegen mit Ampeln. Denken Sie auch an Lücken zum Transport der Müllgefäße zum Müllwagen. Halten Sie die Einläufe in Entwässerungsanlagen von Schnee und Eis frei. Bei starkem Tauwetter entsteht sonst vor ihrem Grundstück eine "Seenplatte". Dasselbe gilt für Hydranten, Absperrschieber und sonstige Abdeckungen der öffentlichen Versorgung. Die Notdienste und die Einsatzkräfte der Feuerwehr werden Ihnen dankbar sein.
Treffen Sie Vereinbarungen mit ihrem Mieter/Pächter über die durchzuführende Winterwartung. Bitten Sie einen Nachbarn oder Bekannten, ihre Winterdienstpflichten während Ihrer Abwesenheit zu übernehmen.
Die gültige Streupflichtsatzung kann unter Rathaus/Forum Verwaltung nachgelesen werden.
