Ferdinand-Schmid-Haus
Informationsveranstaltung
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegatten-Notvertretungsrecht können sich Interessierte informieren. Der Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar bietet zusammen mit der Betreuungsbehörde Rhein-Neckar und dem Seniorenbüro Ketsch am 22. September 2026 um 17:00 Uhr im Ferdinand-Schmid-Haus eine kostenlose Informationsveranstaltung an. Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen.
