
Vollsperrung
Bauarbeiten in der Mannheimer Straße im Abschnitt zwischen Jägerndorfer Straße und Berliner Straße
Aufgrund von Reparaturarbeiten wird die Mannheimer Straße im Abschnitt zwischen Jägerndorfer Straße und Berliner Straße ab 27. März voll gesperrt. Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über die Jägerndorfer Straße, Königsberger Straße und Berliner Straße. Für die Dauer der Umleitung gilt in der Königsberger Straße ein halbseitiges Halteverbot, um die Durchfahrt der Busse zu gewährleisten.
Jumelage
Gastfamilien gesucht
Eine französische Delegation aus der Partnergemeinde Trélazé wird vom 18. bis 21. Mai 2023 in Ketsch zu Gast sein. Da die Jumelage vom persönlichen Austausch lebt, sucht die Gemeindeverwaltung Familien, die Gäste in besagtem Zeitraum bei sich aufnehmen können. Es sind keine Französischkenntnisse erforderlich und um die Organisation des Besuchswochenendes kümmert sich die Gemeinde. Die Gastfamilien werden bei der Teilnahme am Gegenbesuch in Trélazé vom 14. bis 17. Juli 2023 bevorzugt. Interessenten können sich im Rathaus bei Frau Jutta Rebmann, Telefon 06202/606-149, E-Mail jutta.rebmann@Ketsch.de melden.
Schöffenwahl: Jetzt bewerben
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt
Gesucht werden Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten und Landgerichten als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bzw. das Amt eines Jugendschöffen in Jugendstrafverfahren bis zum 31. März 2023 beim Bürgermeisteramt Ketsch, Tel.: 06202/606-153, E-Mail: david.fitterling@ketsch.de.
Das Formular zur Bewerbung als Schöffe bzw. Jugendschöffe kann hier heruntergeladen werden. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ausschließlich auf vorgenannten Bewerberformularen ein. Die Webseite www.schoeffenwahl.de hält auch weitere allgemeine Informationen zum Schöffenamt bereit.
Foto-Aktion
Gemeindeverwaltung sucht Ketscher Motive / Ausstellung geplant / Einsendeschluss 30. Juni
Ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter – in der Enderlegemeinde gibt es immer etwas Neues zu entdecken: Momentaufnahmen einer Landschaft und eines Ortes, der für die Menschen, die hier wohnen, Heimat bedeutet.
Natur, Gebäude, kleine Straßenecken, die zum Träumen einladen: Die Gemeindeverwaltung möchte in einer Foto-Aktion dazu aufrufen, die vielen verschiedenen „Gesichter“ von Ketsch in Bildern zum Ausdruck zu bringen.
Die Ketscher Homepage soll in diesem Jahr optisch umgestaltet werden und die Gemeindeverwaltung möchte die Bürgerinnen und Bürger bildlich daran beteiligen. Daher sollen die Fotos in die Ketscher Homepage integriert werden, aber auch auf kommunalen Gruß- und Geburtstagskarten Akzente setzen.
Hierfür ist es erforderlich, ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht der ausgewählten Fotos an die Gemeinde zu übertragen. Die Fotografen, deren Bilder Verwendung finden sollen, werden diesbezüglich ein entsprechendes Schreiben erhalten. Die Bildrechte bleiben bei den Fotografen.
Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich an der Bilder-Aktion zu beteiligen und digitale Fotografien mit Ketscher Motiven - gerne auch mit Blick auf schöne Details - einzureichen. Die Bilder dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Personen zeigen! Bei den Motiven sollte erkennbar sein, dass sie in Ketsch aufgenommen wurden.
Verwendet werden können nur digitale Aufnahmen mit mindestens 300 dpi. Die Fotos sollten möglichst aktuell sein. Die schönsten Bilder möchte die Verwaltung dann bei einer Ausstellung im Rathaus präsentieren.
Die Aktion endet am 30. Juni. Damit auch diejenigen, die sich bereits mit Winterbildern beteiligt haben, weiterhin mitmachen können, wird die Anzahl auf 6 Bilder pro Teilnehmer erhöht. Die Fotos – pro Teilnehmer also maximal 6 Bilder – sollen gemailt werden an: aktion@ketsch.de
"Jede Kilowattstunde zählt!"
Bürgermeister Timo Wangler ruft die Bevölkerung zum Stromsparen auf
„Wir sollten alles tun, um Strom zu sparen. Jede Kilowattstunde zählt“, macht Bürgermeister Timo Wangler deutlich und ruft die Ketscher Einwohnerinnen und Einwohner dazu auf, den Energieverbrauch zu senken. „Wir stehen vor Herausforderungen, die wir nur gemeinsam schaffen können.“
Auch im Privaten lässt sich mit wenigen Maßnahmen viel bewirken: Wer beispielsweise beim Kochen die Restwärme der Herdplatte nutzt und den Deckel auf dem Topf lässt, spart Strom. Elektrogeräte wie Fernseher, Kaffeeautomaten und Computer sollten nicht im Stand-by-Modus belassen, sondern abgeschaltet werden. Und beim Lüften gilt die Devise: Keine dauerhaft gekippten Fenster, sondern mehrmals am Tag ein kurzes Stoßlüften! Nachts sollten Fenster- und Rollläden geschlossen sein, damit sich die Wärme in den Räumen besser halten kann.
„Helfen Sie mit, der Energiekrise entgegenzutreten. Auch kleine Maßnahmen sind von großer Bedeutung!“, appelliert Bürgermeister Wangler. sas
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