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Integriertes Klimaschutzkonzept

Der Klimawandel und der daraus resultierende Schutz unseres Klimas ist eine, wenn nicht sogar die größte Herausforderung, welcher sich die Menschheit in diesem und den kommenden Jahrzehnten stellen muss. Am deutlichsten sichtbar sind die Klimaveränderung und der Anstieg der Temperaturen beim Blick auf das Abschmelzen der Polkappen oder Gletscher, dem Sterben der Korallenriffe (Korallenbleiche) oder dem Anstieg des Meeresspiegels. Aber auch beim Blick in heimische Gefilde treten die Klimaveränderungen bereits deutlich zu Tage. In unserer Region kommt es im Sommer vermehrt zu Starkregenereignissen abgewechselt mit längeren Trockenperioden sowie häufigeren Hitzetagen und die Winter werden immer wärmer und nässer. Die Folgen dieser Veränderungen sind mittlerweile deutlich spürbar, sei es durch Trockenschäden an Wäldern, Ernteausfällen bei Landwirten oder Flutkatastrophen.

Einer der Hauptgründe für den Anstieg der Temperaturen und den daraus resultierenden Klimawandel sind der anthropogene Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2) und Methan (MH4). Der Anteil dieser beiden Treibhausgase in der Atmosphäre hat sich seit Beginn der industriellen Revolution nahezu verdoppelt und lässt sich eindeutig auf das Verbrennen fossiler Rohstoffe wie Kohle und Öl zurückführen.

Darum hat das Land Baden-Württemberg mit dem "Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg" (KSG BW) 2013 eine gesetzliche Richtlinie zum Klimaschutz festgelegt, um die negativen Folgen des menschgemachten Klimawandels zu minimieren. In den Jahren 2020 und 2021 wurde diese jeweils umfassend erweitert und es wurden Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040 definiert. Hierbei soll der Treibhausgasausstoß des Landes im Vergleich zu der Gesamtemission der Jahre 1990 bis 2030 um mindestens 65% gemindert werden und bis 2040 soll über eine schrittweise Minderung die Netto-Treibhausgasneutralität („Klimaneutralität“) erreicht sein.
  Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Integriertes Klimaschutzkonzept - Kurzbeschreibung von Ziel und Inhalt

Mit der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes will die Gemeinde den Einstieg in eine umfassende Klimaschutzplanung schaffen und Möglichkeiten aufzeigen, um den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu reduzieren. Es sollen hierbei alle Bereiche betrachtet werden, bei denen klimaschädliche Emissionen entstehen, um diese im Sinne des Klimaschutzes verbessern und optimieren zu können.

Zu betrachtende Themenfelder sind unter anderem:

  • Verbrauch öffentlicher Gebäude und Liegenschaften
  • Bau- und Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Gebäude
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Bauen und Sanieren im privaten Bereich
  • Verkehr und Verkehrswege

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie von der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Die Laufzeit des geförderten Projekts „Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Ketsch“ umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023. Das Förderkennzeichen lautet: 67K17388.

In der öffentlichen Sitzung am 25. September 2023 hat der Gemeinderat das Integrierte Klimaschutzkonzept beschlossen:

Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Fördermaßnahmen bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Ketsch
Hockenheimer Straße 5
68775 Ketsch

Ansprechpartner:
Dominique Stang
Umweltbeauftragter
Telefon:
06202/606-643
E-Mail:
dominique.stang@ketsch.de

Julia Berberig
Klimaschutzmanagerin
Telefon:
06202/606-614
E-Mail:
julia.berberig@ketsch.de

Für den Bereich Staatswald auf der Gemarkung Ketsch ist das Forstrevier Schönhaus in Hockenheim zuständig. Telefonische Sprechstunde mittwochs von 13 bis 14 Uhr.

Revierleiter:
Andreas Kolb

Telefon:
06205/4208
E-Mail:
andreas.kolb@forstbw.de