Gemeinderat
Zusammensetzung des Gremiums
Die Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg kennt entsprechend der "Süddeutschen Ratsverfassung" zwei kommunalverfassungsrechtliche Organe:
1. Den auf 5 Jahre gewählten Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde
2. Den Bürgermeister mit einer achtjährigen Amtszeit
Die Aufgabenverteilung ergibt sich im Wesentlichen aus den §§ 24 und 44 der Gemeindeordnung. Neben der Kontrolle der Arbeit der Verwaltung und die Entscheidung über Grundsatzangelegenheiten ist es wesentliches Privileg des Gemeinderates, im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung über das Budget der Gemeinde zu beschließen. Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Näheres regelt die Hauptsatzung. Weisungsaufgaben erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit.
Sitzverteilung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ketsch besteht aus 22 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sowie dem Bürgermeister als Vorsitzenden.
Aktuelle Sitzverteilung
Wahl am 9. Juni 2024