Benutzungsordnung
Anmeldung, Leseausweis
Die Anmeldung erfolgt nur persönlich, jeder Benutzer muss sich bei der Anmeldung ausweisen. Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 15 Jahren bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Erziehungsberechtigten auf der Anmeldebestätigung.
Der Leser erhält einen Leseausweis, der beim Entleihen von Medien vorzulegen ist. Namens- und Wohnungsänderungen sind der Bücherei mitzuteilen. Bei Verlust des Leseausweises ist die Bücherei davon in Kenntnis zu setzen. Der Leseausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Gemeindebücherei. Die Leser werden informiert, wenn ihre vorgemerkten Medien bereitstehen.
Ausleihe
Die Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen. Die Ausleihfrist kann bis zu zweimal verlängert werden, sofern keine Vormerkungen vorliegen.
Für alle anderen Medien - Zeitschriften, DVDs, Hörbücher, Spiele, Tonies sowie Jahreszeitenbücher – beträgt die Leihfrist 14 Tage. Hier sind einmalige Verlängerungen der Ausleihfrist möglich, wenn keine Vormerkungen vorliegen.
Vorzeitige Rückgabe ist möglich.
Wird die Leihfrist um mehr als 7 Tage überschritten, sind Mahngebühren zu entrichten, auch wenn der Leser noch keine schriftliche Mahnung erhalten hat.
Die Verlängerung der Leihfrist kann auf Wunsch persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über Internet erfolgen.
Entliehene Medien können vorbestellt werden.
Gebühren
Für die Benutzung der Bücherei werden Gebühren erhoben, die in der Gebührenordnung festgelegt sind.
Fernleihe
Medien, die nicht im Bestand der Gemeindebücherei vorhanden sind, können auf Wunsch per Fernleihe über die Badische Landesbibliothek gebührenpflichtig bestellt werden.
Behandlung der Medien und Haftung
Die entliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Schriftliche Anmerkungen und Unterstreichungen von Textpassagen sind zu unterlassen.
Für verunreinigte, beschädigte oder verlorene Medien hat derjenige Ersatz zu leisten, auf dessen Leseausweis die Medien entliehen sind.
Ausschluss
Personen, die gegen die Benutzungsordnung oder gegen die Anweisung des Büchereipersonals verstoßen, können zeitweise oder auf Dauer von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
Die ausführliche Satzung (PDF, 41 KiB) der Bücher können Sie hier nachlesen.