Landesfamilienpass
Ausflugsmöglichkeiten für wenig Geld
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien zahlreiche staatliche Schlösser, Gärten und Museen unentgeltlich beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.
Im Jahre 1979 wurde der Landesfamilienpass im Rahmen eines Programms zur Förderung von Familien eingeführt. Dieser berechtigt maximal zwei der eingetragenen Erwachsenen und alle eingetragenen Kinder entsprechend der Gutscheinkarte zum Landesfamilienpass zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt in über 140 Attraktionen im Land.
Dazu berechtigt sind:
- Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Einelternfamilien, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung leben
- Familien, die Jobcenterleistungen beziehen oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Den Landesfamilienpass sowie weitere Informationen gibt es im Sozialamt (Zimmer 116) in unserem Rathaus.
