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Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert (§ 196, Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1, Satz 2 BauGB). Altlasten, soweit vorhanden, sind in den Bodenrichtwerten nicht berücksichtigt.

Die aktuellen Bodenrichtwerte für Ketsch werden kostenfrei über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de dargestellt und sind online gemäß den Nutzungsbedingungen einsehbar. Bei der Darstellung sind die Zonenflächen transparent gehalten. In der Zone selbst steht nur der Bodenrichtwert. Anhand der Farbe des Richtwerts können Rückschlüsse auf die Nutzungsart getroffen werde (siehe dortige Legende auf der rechten Seite).

Kontakt

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Hockenheimer Straße 5
68775 Ketsch

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06202/606-116

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