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Service

Für unsere Kunden gibt es einen umfassenden Service:


 Lieferung von Trinkwasser in guter Qualität. Das Trinkwasser kommt ungechlort zur Verteilung.  

 Wasserhärte in Ketsch 18◦dh bzw. 3,26 mmol/l. Die Waschmitteldosierung ist gemäß Empfehlung für den Härtebereich 3 vorzunehmen. 

 Über die Servicenummer der MVV können Schäden oder Störungen in der Wasserversorgung jederzeit gemeldet werden.
Bereitschaft MVV:
Notfall-Hotline (Gasgeruch, Wasserschäden): 24 Std. rund um die Uhr, Telefon 0800/2901000
Gas- Hausanschlüsse: Telefon 0621 290 35 73
Kostenlose Servicenummer: 0800/6882255 (Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr, Samstag 8 bis 14 Uhr)

 Die Ablesung der Zählerstände kann auch über das Internet eingegeben werden. Wer über keinen Internetzugang verfügt, bekommt eine Ablesekarte zugesandt, die ausgefüllt einfach in den nächsten Postbriefkasten oder in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden kann.
Die Rechnungen werden dann von uns erstellt und auf den 31.12. des jeweiligen Jahres hochgerechnet.
Bei Fragen zur Jahresendabrechnung sowie bei An- und Abmeldungen stehen wir gerne zur Verfügung.

 Gartenwasserzähler: Für den Abwasserbetrieb der Gemeinde Ketsch stellt das Wasserwerk auch einzelne Gartenwasserzähler gegen eine monatliche Miete zur Verfügung. Diese werden dann bei der jährlichen Ablesung mit berücksichtigt und führen durch eine Absetzung der nicht eingeleiteten Abwassermenge zu einer Ersparnis bei den Abwassergebühren.
Anträge auf Gartenwasserzähler können ebenfalls über die Gemeindeverwaltung gestellt werden.
 
 Eigentumswechsel: Im Falle eines Eigentumswechsels ist im Verlauf eines Jahres eine Zwischenabrechnung zu erstellen. Sowohl Erwerber als auch Verkäufer eines Grundstücks sind daher verpflichtet, der Gemeinde innerhalb eines Monats den Erwerbsvorgang und den Zählerstand mitzuteilen. Falls die erforderliche Meldung versäumt wird, haftet der bisherige Eigentümer für die bis zum Eingang der Meldung bei der Gemeinde anfallenden Gebühren.

 Hausanschluss: Unter dem Begriff Hausanschluss versteht man umgangssprachlich die Wasserleitung von der öffentlichen Hauptwasserleitung in der vor dem Haus verlaufenden Straße bis zum Leitungsnetz im Haus. Im Regelfall verfügt jedes Grundstück über einen Wasserversorgungshausanschluss.
 Auskünfte über die genaue Lage des Hauptanschlusses (Lageplan zum Grundstück) können im Bauamt der Gemeinde eingeholt werden.
 Der erste Wasserversorgungshausanschluss wird im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen vom Wasserwerk/Gemeinde verlegt. Die Erdarbeiten auf dem Privatgrundstück werden vom Bauunternehmen des Anschlussnehmers durchgeführt, das heißt: Alles, was außerhalb des Grundstückes herzustellen ist, trägt die Gemeinde; alles was auf dem Privatgelände eingebracht wird, trägt der Grundstückseigentümer.
 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ketsch
Hockenheimer Straße 5
68775 Ketsch

Ansprechpartnerin:
Vera Kartmann

Telefon:
06202/606-261
E-Mail:
vera.kartmann@ketsch.de



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