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Leistungen

Universitätsbibliotheken des Landes - Benutzerausweis beantragen

Um Bücher oder andere Medien einer Universitätsbibliothek auszuleihen, benötigen Sie einen Benutzerausweis.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Unterschiedlich, je nach Universitätsbibliothek

Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Benutzerausweises müssen Sie persönlich in der Bibliothek beantragen.

Hinweis: Bei den meisten Universitätsbibliotheken gelten der Studentenausweis, die Uni-Card oder der Dienstausweis der örtlichen Universität als Benutzerausweis. Für die erste Registrierung müssen Sie in der Regel trotzdem persönlich erscheinen.

Bei manchen Universitätsbibliotheken müssen Sie zusätzlich ein Antragsformular vorlegen, welches Sie manchmal auch online ausfüllen können. In der Regel erhalten Sie dieses Formular auch bei der Ausleihstelle. Näheres hierzu können Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Universitätsbibliotheken nachlesen.

Die Recherche oder Bestellung von Medien können Sie in vielen Fällen über das Internet erledigen. Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Universitätsbibliothek.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Studierenden: zusätzlich gültiger Studentenausweis oder gültige Uni-Card
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einwilligungserklärung der Eltern

Hinweis: Studierende oder Angehörige der örtlichen Universität müssen in der Regel nur den gültigen Studenten- oder Dienstausweis oder die Uni-Card vorlegen.

Für bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Unternehmen oder ausländische Staatsangehörige können weitere Unterlagen nötig sein. Das können eine Wohnsitzbescheinigung, eine Bürgschaft oder ein Antragsformular sein.

Kosten

für Studierende und Angehörige der jeweiligen örtlichen Universität: keine

Hinweis: Die meisten Universitätsbibliotheken erheben von Personen, die nicht Angehörige oder Studierende der örtlichen Universität sind, eine Gebühr für die Ausstellung.

Für Mahnungen und Sonderleistungen entstehen Gebühren nach den Bibliotheksgebührenverordnungen der Universitäten oder Universitätsbibliotheken.

Bearbeitungsdauer

In den meisten Fällen stellt die Bibliothek den Ausweis sofort aus.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

  • 09.10.2023 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ketsch
Hockenheimer Straße 5
68775 Ketsch

Telefon:
06202/606-0 (Zentrale)

Fax:
06202/606-116

E-Mail allgemein:
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